Verweisung für Klasse 1
Wenn die Anforderungen für die Tauglichkeitsklasse 1 nach EU-Verordnung Nr. 1178/2011 nicht erfüllt werden, muss der Fliegerarzt Sie an das Luftfahrt-Bundesamt verweisen.
Das Luftfahrt-Bundesamt entscheidet dann, ob weitere Sachverständige hinzugezogen werden müssen oder ob die Entscheidung von einem Aero-Medical Center in Verbindung mit dem Luftfahrt-Bundesamt getroffen werden kann.
Für diesen Fall muss der Fliegerarzt alle Unterlagen an das Luftfahrt-Bundesamt einreichen, dort wird dann entschieden, ob ein anderes medizinisches Zentrum oder ein beliebiger Sachverständiger mit der Entscheidung beaufragt wird.