TAUGLICHKEITSZEUGNISSE FLUGVERKEHRSKONTROLLPERSONAL (CLASS 3)
Sowohl die Erstuntersuchungen als auch die Nachuntersuchungen für Flugsicherungspersonal erfolgen nach der Verordnung EU 340/2015
ERST- / ERNEUERUNGSUNTERSUCHUNG (CLASS 3)
Die Erstuntersuchung muss in einem Aero Medical Center durchgeführt werden, sie beinhaltet:
- Erhebung der medizinischen Vorgeschichte mittels Antrag für die Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses (dieser kann schon zuhause online ausgefüllt werden)
- körperliche Untersuchung
- Laboruntersuchung von Blut und Urin
- Herz: EKG, bei Bedarf Echokardiografie und weitere Untersuchungen
- Lungenfunktionsuntersuchung
- augenfachärztliche Untersuchung
- (HNO) Hals-, Nasen- und Ohren - Untersuchung
- Erhebung Status "Mental Health"
- abschließende fliegerärztliche Besprechung
Finden sich hierbei Auffälligkeiten, können weitere Untersuchungen erforderlich werden.
Die Erneuerungsuntersuchung erfolgt nach reduzierten Kriterien. Sie kann von vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) zugelassenen Fliegerärzten (AME's) durchgeführt werden.
Zur Untersuchung mitbringen:
Ausweis, vorhandene Lizenzen, vorheriges Zeugnis (bei Verlängerungsuntersuchung), Brillenpass,
bei Vorerkrankungen Krankenhaus- oder Arztberichte
Die Untersuchungsergebnisse werden im Anschluss an die Untersuchung direkt an das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung übermittelt. Dort wird eine medizinische Datei über jede(n) Fluglotsen(in) geführt.
ATCO.MED.A.045 Gültigkeit, Verlängerung und Erneuerung von ärztlichen Zeugnissen
a) Gültigkeit
1. Ärztliche Zeugnisse der Klasse 3 sind für einen Zeitraum von 24 Monaten gültig.
2. Der Gültigkeitszeitraum von ärztlichen Zeugnissen der Klasse 3 wird bei Lizenzinhabern, die ein Alter von 40 Jahren erreicht haben, auf 12 Monate verkürzt. Ein ärztliches Zeugnis, das vor Erreichen eines Alters von 40 Jahren ausgestellt wurde, wird ungültig, wenn der Lizenzinhaber ein Alter von 41 Jahren erreicht hat.
3. Der Gültigkeitszeitraum eines ärztlichen Zeugnisses, einschließlich einer damit verbundenen Untersuchung oder speziellen Überprüfung,
i) richtet sich nach dem Alter des Anwärters zum Zeitpunkt der flugmedizinischen Untersuchung und
ii) wird berechnet ab dem Datum der flugmedizinischen Untersuchung im Falle einer erstmaligen Ausstellung und Erneuerung und ab dem Datum des letzten ärztlichen Zeugnisses im Falle einer Verlängerung.
b) Verlängerung
Flugmedizinische Untersuchungen und Beurteilungen zur Verlängerung eines ärztlichen Zeugnisses können bis zu 45 Tage vor dem Ablaufdatum des ärztlichen Zeugnisses durchgeführt werden.
VERWEISUNG
Wenn der Bewerber die geforderten Mindeststandards nicht erfüllt, muss entsprechend der EU-Verordnung eine Verweisung an das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung erfolgen.
Der flugmedizinischenSachverständige erstellt als Empfehlung für das BAF ein Auflagenblatt, in dem die erforderlichen Auflagen und Kontrolluntersuchungen festgelegt werden.
Dieser Vorschlag wird dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung als Vorschlag übermittelt. Dann muss die Zustimmung der Behörde abgewartet werden.
Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung entscheidet dann, ob der Fliegerärztliche Sachverständige ein Tauglichkeitszeugnis ausstellen kann oder ob der Bewerber untauglich ist.
Quelle: DFS