ERST- / ERNEUERUNGSUNTERSUCHUNG (FLUGBEGLEITERBESCHEINIGUNG)
Wenn Sie Flugbegleiter(in) sind, oder sich in der Ausbildung dazu befinden benötigen Sie ein Tauglichkeitszeugnis in Form einer Flugbegleiterbescheinigung entsprechend der
Durchführungsverordnung (EU) 2019/27 und
Acceptable Means of Compliance (AMC) and Guidance Material (GM)
Manche Fluggesellschaften verlangen eine zusätzliche Untersuchung nach dem Grundsatz G35 ( Arbeiten im Ausland), den Anforderungen der Berufsgenossenschaften.
Diese Untersuchung ist dafür gedacht, die Risiken für Arbeiten im Ausland besonders für Langstreckenflüge zu erfassen und den Gesundheitszustand zu verfolgen und zu dokumentieren.
Dies kann relevant werden, wenn eine Erkrankung auftritt, die im Zusammenhang mit den Auslandsreisen entstehen kann und möglicherweise Berufskrankheit bewertet werden muss.