ERST- / ERNEUERUNGSUNTERSUCHUNG (T1)
Wenn Sie eine Lizenz als Berufspilot erwerben möchten, sich in der Ausbildung dazu befinden oder bereits eine solche besitzen, benötigen Sie ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 entsprechend der
Durchführungsverordnung (EU) 2019/27 und
Acceptable Means of Compliance (AMC) and Guidance Material (GM)
Die Erstuntersuchung muss in einem Aero Medical Center durchgeführt werden, sie beinhaltet immer:
- Erhebung der medizinischen Vorgeschichte mittels Antrag für die Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses (dieser kann schon zuhause online ausgefüllt werden)
- körperliche Untersuchung
- Laboruntersuchung von Blut und Urin
- Herz: EKG, bei Bedarf Echokardiografie und weitere Untersuchungen
- Lungenfunktionsuntersuchung
- augenfachärztliche Untersuchung
Farberkennung (MED.B.075)
a) Bewerber sind als untauglich zu beurteilen, wenn sie nicht nachweisen können, dass sie die für die sichere Ausübung der mit der Lizenz verbundenen Rechte relevanten Farben erkennen können.
b) Untersuchung und Beurteilung
Bewerber, die sich erstmals ein Tauglichkeitszeugnis erteilen lassen möchten, müssen sich dem Ishihara-Test unterziehen. Bewerber, die den Test bestehen, können als tauglich beurteilt werden.Für ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1:
i) Bewerber, die den Ishihara-Test nicht bestehen, sind an den medizinischen Sachverständigen der Genehmigungsbehörde zu verweisen und müssen sich weitergehenden Farberkennungstests unterziehen, um nachzuweisen, dass sie farbensicher sind.
ii) Bewerber müssen normale Trichromaten oder farbensicher sein.
iii) Bewerber, die weiterführende Farberkennungstests nicht bestehen, sind als untauglich zu beurteilen.
Das Aeromedical Center Germany nutzt als weiterführenden Farberkennungstest den CAD-Test- (HNO) Hals-, Nasen- und Ohren - Untersuchung
Bei Bewerbern, die sich erstmalig ein Tauglichkeitszeugnis erteilen lassen möchten, darf der bei einer Reintonaudiometrie auf jedem Ohr einzeln gemessene Hörverlust bei einer Frequenz von 500 Hz, 1 000 Hz oder 2 000 Hz nicht mehr als 35 dB und bei einer Frequenz von 3 000 Hz nicht mehr als 50 dB betragen - Mentale Gesundheit (MED.B.055)
a) Im Rahmen der erstmaligen flugmedizinischen Untersuchung zur Erteilung eines Tauglichkeitszeugnisses der Klasse 1 ist eine umfassende Beurteilung der mentalen Gesundheit vorzunehmen.
b) Im Rahmen der erstmaligen flugmedizinischen Untersuchung zur Erteilung eines Tauglichkeitszeugnisses der Klasse 1 ist ein Drogen- und Alkohol-Screening vorzunehmen. - abschließende fliegerärztliche Besprechung
Finden sich hierbei Auffälligkeiten, können weitere Untersuchungen erforderlich werden.
Die Erneuerungsuntersuchung erfolgt nach reduzierten Kriterien.
Zur Untersuchung mitbringen:
Ausweis, vorhandene Lizenzen, vorheriges Zeugnis (bei Verlängerungsuntersuchung), Brillenpass,
bei Vorerkrankungen Krankenhaus- oder Arztberichte
Gültigkeitsdauer und Untersuchungsintervalle Tauglichkeitsklasse 1
12 Monate
6 Monate ab Vollendung 60. Lebensjahr
6 Monate ab Vollendung 40. Lebensjahr wenn Single-Commercial-Pilot-Passenger-Transportation
Verfahrensanweisung RXO- Einträge
RXO = regelmäßige augenfachärztliche Untersuchungen erforderlich
wenn die Dioptrien bestimmte Grenzwerte überschreiten, müssen regelmäßige augenfachärztliche Untersuchungen vorgenommen werden. Dies muss durch den Eintrag RXO im Tauglichkeitszeugnis festgelegt werden.
Es gelten folgende Werte:
- zwischen + 3,0 und + 5,0 Dioptrien
- zwischen - 3,0 und - 6,0 Dioptrien
- Astigmatismus und / oder Anisometropie zwischen 2,0 und 3,0 Dioptrien
Bei diesen Werten muss die augenfachärztliche Untersuchung alle fünf Jahre erfolgen.
- Refraktionsfehler > 6,0 Dioptrien
- Astigmatismus und/ oder Anisometropie > 3,0 Dioptrien
Bei diesen Werten muss die augenfachärztliche Untersuchung alle zwei Jahre erfolgen.
Da die Tauglichkeitszeugnisse über das Übermittlungsprogramm (EMPIC) des Luftfahrt-Bundesamtes gedruckt werden, müssen wir den Eintrag RXO mit Vorlage eines augenärztlichen Untersuchungsbefundes genehmigen lassen.
Die Genehmigung erfordert ein bis zwei Tage, sodass wir das Zeugnis nicht sofort mitgeben können.
VERWEISUNG
Wenn der Bewerber die geforderten Mindeststandards nicht erfüllt, muss entsprechend der Durchführungsverordnung eine Verweisung an das Luftfahrt-Bundesamt erfolgen.
Der flugmedizinischenSachverständige erstellt ein Auflagenblatt, in dem die erforderlichen Auflagen und Kontrolluntersuchungen festgelegt werden.
Dieser Vorschlag wird dem Luftfahrt-Bundesamt als Vorschlag übermittelt, dann muss die Zustimmung der Behörde abgewartet werden.
Das Tauglichkeitszeugnis wird nach der Entscheidung vom Luftfahrt-Landesamt ausgestellt.